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7.1.2 Die Verpackung als Kommunikationsmittel

Das Aussehen der Verpackung bestimmt zu einem wesentlichen Teil den Status und das Marktsegment des Produkts. Die Art der Präsentation sorgt für ein bestimmtes Image bzw. eine bestimmte Assoziation. Der Hersteller kann sich für eine einfache, preiswerte oder aber eine luxuriösere Verpackung entscheiden. Der Farbe kommt in diesem Zusammenhang große Bedeutung zu. Die Kommunikation mittels Farben hat sich bei Schokolade eingebürgert. So werden in den Niederlanden Milchschokoladenstreusel im Allgemeinen in einer blauen Verpackung angeboten und hat die Verpackung von Bitterschokoladeriegeln einen Rotakzent. In Belgien ist die Farbgebung genau andersherum.

Auf der Verpackung ist gewöhnlich eine Vielzahl an Informationen zu finden. Einige dieser Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, andere hingegen sind freiwillig. Auf Verbraucherverpackungen sind folgende Angaben gesetzlich vorgeschrieben:

  • Produktbezeichnung. Bei Lebensmitteln wie Schokolade stellt das Lebensmittelgesetz hohe Anforderungen an die Bezeichnung.
  • Mengenangabe. Die Abfüllung von Verbraucherprodukten erfolgt häufig unter Verwendung des e-Zeichens, das auf der Verpackung angegeben werden muss (siehe auch Kapitel 8 über Gesetzgebung).
  • Name und Adresse des Herstellers. Aufgrund der Produkthaftung muss deutlich sein, wer ein Produkt auf den Markt bringt.
  • Zutatendeklaration. Für Kakao und Schokolade ist dies genau genommen (noch) nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch wird die Zutatenliste im Allgemeinen auf der Verpackung angegeben.
  • Haltbarkeitsdatum. Diese Angabe ist wie die Zutatendeklaration bei Kakao und Schokolade noch nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch sehr gebräuchlich.
  • Los- oder Chargenkennzeichnung. Für die Rückverfolgbarkeit der Prozess- und Produktparameter wird ein Code zur Identifizierung des Produkts angebracht.

Außerdem findet der Verbraucher auf der Verpackung häufig auch Preis und Nährwertangaben. Der Verbraucher wird so gut wie möglich informiert.



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